Brandschutzhelfer Ausbildung / Weiterbildung high quality / Auffrischung
Brandschutzhelfer Ausbildung / Weiterbildung high quality / Auffrischung, Ausbildung zum Brandschutzhelfer (BSH)Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im.
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Ausbildung zum Brandschutzhelfer (BSH)
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens und der Brandgefährdung, Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen und Besucher sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
Dauer
4 Zeitstunden, von 08:00 Uhr-12:00 Uhr
Inhalte
Rechtliche Grundlagen
Betriebliche Brandschutzorganisation
Aufgaben der Brandschutzhelfer
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Gefahren und Risiken durch Brände
Verhalten im Brandfall
Flucht- und Rettungswege
Praktische Löschübung
Abschluss
Teilnahmezertifikat
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlagen
DGUV Information 205-023
Arbeitsschutzgesetz
DGUV Vorschrift 1
ASR A high quality 2.2
Teilnehmeranzahl
max. 25 Teilnehmer
Zielgruppe
Unternehmer/ Mitarbeiter
Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben
Fach- und Führungskräfte
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Sicherheitsbeauftragte
Kosten
89,00 Euro zzgl. 19% MwSt. je Teilnehmer
Dieses Seminar können Sie auch als Inhouse-Schulung buchen..
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens und der Brandgefährdung, Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen und Besucher sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
Dauer
4 Zeitstunden, von 08:00 Uhr-12:00 Uhr
Inhalte
Rechtliche Grundlagen
Betriebliche Brandschutzorganisation
Aufgaben der Brandschutzhelfer
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Gefahren und Risiken durch Brände
Verhalten im Brandfall
Flucht- und Rettungswege
Praktische Löschübung
Abschluss
Teilnahmezertifikat
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlagen
DGUV Information 205-023
Arbeitsschutzgesetz
DGUV Vorschrift 1
ASR A high quality 2.2
Teilnehmeranzahl
max. 25 Teilnehmer
Zielgruppe
Unternehmer/ Mitarbeiter
Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben
Fach- und Führungskräfte
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Sicherheitsbeauftragte
Kosten
89,00 Euro zzgl. 19% MwSt. je Teilnehmer
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